Projektförderung

Projektförderung

Durch die gezielte Finanzierung konkreter Maßnahmen im Rahmen des Aktions- und Initiativfonds werden Vereine, Initiativen und Einzelprojekte gefördert. Sie sind eingeladen, Projekte mit den thematischen Schwerpunkten:

• Demokratiestärkung im ländlichen Raum

• Arbeit zum Thema Flucht & Asyl

• Förderung des kulturellen und interreligiösen Zusammenlebens

• Gegen rechtsextremistische Bestrebungen

• Demokratie- und Toleranzerziehung

• Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity-Orientierung) zu entwickeln und sie dem Begleitausschuss vorzustellen.

 

Die lokale Koordinierungsstelle stellt hierzu einen Projektantrag bereit.

Beispiele für Projekte:

  • Projekte zu Demokratieförderung in Kindergarten und Schule
  • Sportveranstaltungen zu Gemeinschaft und Vielfalt
  • Graffitiworkshop zu Themen wie Respekt und Toleranz
  • Workshop zu Hate Speech im Internet
  • Theater zu politischer Bildung
  • Aktionstage für Toleranz, Vielfalt und Demokratie
  • Veranstaltungen mit der Gedenkstätte Hadamar
  • Ausstellungen/Medienprojekte
  • Poetry Slam zu Vielfalt und Toleranz
  • Interkulturelles Café oder Frauentreff 

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

Träger von Einzelprojekten können alle nichtstaatlichen Organisationen sein, die berechtigt sind Zuwendungen zu erhalten. Hierzu zählen:

- eingetragene Vereine

- Verbände

- Kirchen

- Stiftungen

- Gemeinnützige Gesellschaften mbH

 

Wie wird eine Förderung beantragt?

5 Schritte von der Projektidee zur praktischen Umsetzung

1. Ideenfindung und Antragstellung

- Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle (Zukunftsforum Mengerskirchen e.V.)

- Projektantrag für Ihre Ideen, Aktionstage, Ihr Fest oder Projekt können Sie hier im Downloadbereich erhalten oder bei der Fach- und Koordinierungsstelle anfragen. Dort wird der ausgefüllte Antrag ebenfalls abgegeben (per Email, postalisch oder persönlich).

 

2. Prüfung der Förderfähigkeit

- Der Begleitausschuss prüft das Projekt anhand der formalen und inhaltlichen Kriterien

- Förderentscheidung durch den Begleitausschuss

 

3. Zuwendungsbescheid

- Zusendung des Zuwendungsbescheids mit Informationen über die Verwendung und Nachweisführung

 

4. Projektstart und Fördermittelabruf

- Abstimmung aller mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen vorab mit der Koordinierungs- und Fachstelle

- Hilfestellung beim Fördermittelabruf

 

5. Projektabschluss

- Einreichen des Verwendungsnachweises und Sachberichtes

- Abschlussgespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle

 

Bei allen Fragen zur Projektförderung berät und hilft Ihnen die Koordinierungs- und Fachstelle.

 

 

Unsere bisher geförderten Projekte mit Beschreibungen und Bildern finden Sie unter der Rubrik

"Projekte 2017" und  "Projekte 2018"

 

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