Projektförderung
Projektförderung
Durch die gezielte Finanzierung konkreter Maßnahmen im Rahmen des Aktions- und Initiativfonds werden Vereine, Initiativen und Einzelprojekte gefördert. Sie sind eingeladen, Projekte mit den thematischen Schwerpunkten:
• Demokratiestärkung im ländlichen Raum
• Arbeit zum Thema Flucht & Asyl
• Förderung des kulturellen und interreligiösen Zusammenlebens
• Gegen rechtsextremistische Bestrebungen
• Demokratie- und Toleranzerziehung
• Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity-Orientierung) zu entwickeln und sie dem Begleitausschuss vorzustellen.
Die lokale Koordinierungsstelle stellt hierzu einen Projektantrag bereit.
Beispiele für Projekte:
- Projekte zu Demokratieförderung in Kindergarten und Schule
- Sportveranstaltungen zu Gemeinschaft und Vielfalt
- Graffitiworkshop zu Themen wie Respekt und Toleranz
- Workshop zu Hate Speech im Internet
- Theater zu politischer Bildung
- Aktionstage für Toleranz, Vielfalt und Demokratie
- Veranstaltungen mit der Gedenkstätte Hadamar
- Ausstellungen/Medienprojekte
- Poetry Slam zu Vielfalt und Toleranz
- Interkulturelles Café oder Frauentreff
Wer kann eine Förderung beantragen?
Träger von Einzelprojekten können alle nichtstaatlichen Organisationen sein, die berechtigt sind Zuwendungen zu erhalten. Hierzu zählen:
- eingetragene Vereine
- Verbände
- Kirchen
- Stiftungen
- Gemeinnützige Gesellschaften mbH
Wie wird eine Förderung beantragt?
5 Schritte von der Projektidee zur praktischen Umsetzung
1. Ideenfindung und Antragstellung
- Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle (Zukunftsforum Mengerskirchen e.V.)
- Projektantrag für Ihre Ideen, Aktionstage, Ihr Fest oder Projekt können Sie hier im Downloadbereich erhalten oder bei der Fach- und Koordinierungsstelle anfragen. Dort wird der ausgefüllte Antrag ebenfalls abgegeben (per Email, postalisch oder persönlich).
2. Prüfung der Förderfähigkeit
- Der Begleitausschuss prüft das Projekt anhand der formalen und inhaltlichen Kriterien
- Förderentscheidung durch den Begleitausschuss
3. Zuwendungsbescheid
- Zusendung des Zuwendungsbescheids mit Informationen über die Verwendung und Nachweisführung
4. Projektstart und Fördermittelabruf
- Abstimmung aller mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen vorab mit der Koordinierungs- und Fachstelle
- Hilfestellung beim Fördermittelabruf
5. Projektabschluss
- Einreichen des Verwendungsnachweises und Sachberichtes
- Abschlussgespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle
Bei allen Fragen zur Projektförderung berät und hilft Ihnen die Koordinierungs- und Fachstelle.
Unsere bisher geförderten Projekte mit Beschreibungen und Bildern finden Sie unter der Rubrik
"Projekte 2017" und "Projekte 2018"